Mitgliedschaft

Als ein Verein aktiver Jäger ist natürlich der Jagdschein Voraussetzung, um als ordentliches und stimmberechtigtes Mitglied aufgenommen zu werden. Nichtjäger können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden, z. B. in der Vorbereitungsphase für die Jägerprüfung oder als Unterstützer der Aufgaben der Jagd.

Wir sind ein aktiver Verein und bieten:

  • Schießen auf dem eigenem Schießstand
  • reges Vereinsleben mit monatlichem Stammtisch
  • Weiterbildung und Information durch qualifizierte Referenten und aktuelle Vorträge
  • Zusammenarbeit in der Ausbildung zum Jagdschein mit der Jägerschule Schünemann / Nidda
  • Jagdhornbläsercorps – auch für Anfänger

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
per Post oder Email an unsere Schriftführerin:

Jägervereinigung Usingen e.V.
Fuchstanzstrasse 12
61273 Wehrheim

Tel. +49 (177) 2733929
Email: info@usingerjaeger.de

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der Jägervereinigung Usingen e.V. beträgt ab 2019 100,- €. Bei einer nachgewiesenen ersten Mitgliedschaft in einem anderen Jagdverein beträgt der Beitrag für Zweitmitglieder und aktive Jagdhornbläser 50,- €. Die Aufnahmegebühr beträgt 100,- € für alle Mitgliedsarten.

Das Mitteilungsblatt des LJV-Hessen, der „HESSENJÄGER“ wird vom Verein der ersten Mitgliedschaft aus für Sie bestellt.

Eine genaue, leserliche und stets aktuelle Anschrift mit E-mail Adresse für die Vereinsmitteilungen ist erforderlich. Im Interesse einer kostensparenden Mitgliederverwaltung ist es wichtig, dass Änderungen der Anschrift und der IBAN u. BIC Bankdaten sofort mitgeteilt werden.
Der Beitrag wird jeweils Anfang Februar des neuen Jahres abgebucht.

Der Aufnahmeantrag kann nur in Verbindung mit einer SEPA Einzugsermächtigung für den Beitrag angenommen und bearbeitet werden.

Anhang     Antrag auf Mitgliedschaft

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